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VG Gera, 25.05.2005 - 4 K 2529/03 GE |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
ThürBO § 6; ThürBO § 77; ThürBO § 60 Abs 2
; Abstandsflächenverletzung; Beeinträchtigung des Nachbarn; Anspruch auf Einschreiten; Nachbar; Beseitigungsverfügung; Austauschmittel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1996 - 10 A 1464/92
Auszug aus VG Gera, 25.05.2005 - 4 K 2529/03
In solchen Fällen muss zwingend gegen den rechtswidrigen Zustand eingeschritten werden (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Januar 1996, 10 A 1464/92, BRS 58 Nr. 115).Baurechtswidrig sind die Wohnanlagen in ihrer Gesamtheit und es ist nicht möglich, einen einzelnen konkreten Bauteil abzutrennen und rechtlich selbständig zu beurteilen (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Januar 1996, 10 A 1464/92, BRS 58 Nr. 115 m.w.N.; OVG Saarland, Urteil vom 23. April 2002, 2 R 7/01, zitiert nach Juris).
- OVG Saarland, 23.04.2002 - 2 R 7/01
Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen freizuhalten; Ermittlung …
Auszug aus VG Gera, 25.05.2005 - 4 K 2529/03
Baurechtswidrig sind die Wohnanlagen in ihrer Gesamtheit und es ist nicht möglich, einen einzelnen konkreten Bauteil abzutrennen und rechtlich selbständig zu beurteilen (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Januar 1996, 10 A 1464/92, BRS 58 Nr. 115 m.w.N.; OVG Saarland, Urteil vom 23. April 2002, 2 R 7/01, zitiert nach Juris). - OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Fleischerei; …
Auszug aus VG Gera, 25.05.2005 - 4 K 2529/03
Insoweit ist nur auf die Rechtsprechung zu verweisen, wonach dem Nachbarn gegen eine unter Verstoß gegen die nachbarschützende Vorschrift des § 6 Thüringer Bauordnung erteilte Baugenehmigung ein Abwehrrecht zusteht, ohne dass es darauf ankommt, ob er durch das Vorhaben in spürbarer Weise tatsächlich beeinträchtigt wird (vgl. hierzu ThürOVG, Beschluss vom 25. Juni 1999, 1 EO 197/99, Thüringer Verwaltungsblätter 1999, S. 257 ff. m.w.N.).